Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin!
WC Anlagen in den Lauben sind verboten. Das Grundwasser darf nicht verunreinigt werden. Wer ein solches WC in der Laube bzw. auf der Parzelle hat, muss diese Anlage sofort entfernen.
Es gibt 2 Ausnahmen.
1. Ein Camping WC. Der Inhalt darf nicht im Land vergraben werden. Dafür haben wir eine Entsorgungstoilette die Kostenfrei zur Verfügung steht. Aber nicht an den Wochenenden wo das Gemeinschaftshaus vermietet ist.
2. Eine Trockentoilette. Der Inhalt darf auf den Kompost.
Wer sich nicht an die gesetzliche Vorschrift hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Die Hansestadt Lübeck wird Bodenproben an verschiedenen Stellen in der Gartenanlage vornehmen.
Der Vorstand
KGV-Herrendamm
14.07.2024
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